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Personenbezogene Daten von Bewerbern, Mitarbeitern und Kunden nach DS-GVO

Was versteht die DSGVO unter personenbezogenen Daten?

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Dazu gehören auch Unternehmensdaten, wenn sich diese Daten auf eine bestimmte Person, nämlich den Unternehmer, beziehen lassen, z. B. bei Personengesellschaften oder inhabergeführten GmbHs.

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Visitenkarte auf Messen und Ausstellungen ist nach DSGVO nicht ausreichend für Zwecke der Werbung

Darf die ausgehändigte Visitenkarte für Werbung genutzt werden?

Hinterlässt ein Messebesucher im Zusammenhang mit einer Informationsanforderung lediglich seine Visitenkarte, berechtigt dies alleine noch nicht zur Nutzung der weiteren darauf angegebenen Daten, z. B. der Telefon- oder der Telefaxnummer oder der E-Mail-Adresse, für Zwecke der Werbung oder zur Zusendung von Newslettern per E-Mail, weil darin noch keine ausdrückliche Einwilligung in die Nutzung dieser Daten für Werbung i. S. v. § 7 Abs. 2 UWG gesehen werden kann. 

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