Rund um den Datenschutz und die DSGVO
Datenschutzgerechte Befragung von Gästen in Zeiten der Coronabeschränkungen
In Bayern Gastronomiebetriebe seit dem 18.05.2020 wieder ihre Freischankflächen (z.B. Biergärten) und seit dem 25.05.2020 auch die Innenbereiche für Gäste öffnen. Trotz Öffnung haben Gaststätten und Biergärten in Zeiten von Corona aber so einiges wegzustecken, können diese doch nur einen Bruchteil der Plätze für Gäste vergeben und haben einige Restriktionen hinzunehmen, die sich auf die Einnahmen resp. den Umsatz eklatant auswirken. So hat jeder Gastwirt darauf zu achten, dass die Mitarbeiter Mundschutz tragen, nur zwei Haushalte an einem Tisch sitzen und beim verlassen des Sizplatzes alles desinifiziert wird. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes zur Nachverfolgung von Infektionswegen des neuartigen Coronaviruses SARS-CoV-2 müssen die Betreiber deshalb bestimmte personenbezogene Daten von Gästen erheben und sie für die Dauer von einem Monat aufbewahren.
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- Geschrieben von Gerd Bruckner
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Bei hochsensiblen Daten gilt es zuerst die Datenschutzerklärung zu lesen
Bekanntlich ist eine der meistverbreiteten Lügen die, "ich habe die AGBs und oder Datenschutzerklärung gelesen". Es ist einfach anstrengend, derartige Erklärungen bis ins Detail zu lesen. Doch es lohnt sich, da dort oftmals spannende und auch zum Nachteil des Anwenders enthaltene Textstellen zu finden sind. Wer heiratet schon jemanden, bei dem er nicht weiß, was für Schattenseiten grundsätzlich vorhanden sind. Wohl niemand und nicht anders verhält es sich mit der Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters.
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- Geschrieben von Gerd Bruckner
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